Offizielles UNESCO-Logo
Das historische Schützenwesen ist seit 2015 als immaterielles Kulturgut von der UNESCO anerkannt. Dieses traditionelle Brauchtum gehört eben zum deutschen Kulturerbe. Der BHDS und seine Mitgliedsbruderschaften sind u.U. berechtigt, das entsprechende UNESCO-Logo für ihre Publikationen zu nutzen.
In der Anerkennung liegt auch die Verpflichtung, Tradition lebendig zu erhalten. Das Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes ist ein eindrucksvoller Beleg dafür, dass Reichtum nicht allein im Wohlstand begründet liegt, sondern insbesondere auch in der Vielfalt unserer Kultur.
Zittat der Kulturstaatsministerin Monika Grütters (auszugsweise)
Vorstand
Wir sind ein eingetragener Verein im Vereinsregister Koblenz
Vereinsregister-Nummre: VR 1652
Die Bruderschaft wird durch den 1. Brudermeister, zusammen mit einem weiteren Mitglied des geschäftsführenden Vorstands vertreten.
Unsere Schützenbruderschaft ist Mitglied des
Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften Köln e.V.
Am Kreispark 22, 51379 Leverkusen, Telefon 02171 721520,
eMail: info@Bund-Bruderschaften.de
Homepage www.bund-bruderschafte.de
ONr.: 60404
Organisiert im Diözesanverband Trier e.V.
Homepage: www.dv-trier.de
sowie im Bezirksverband "General Steffen"
zusammen mit den Vereinen aus Alken, Boppard, Burgen und Rödelhausen.
DSU Deutsche Schießsport Union / Vereinsnummer: V/691
Homepage: www.d-s-u.de
Struktur
Beiträge und Gebühren
- Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 150,00 € ab Schützenklasse
- Jahresbeiträge:
- Vollmitgliedschaft 52,00 €
- Familienmitgliedschaft 42,00 €
- Schützenjugend 25,00 €
- Schießpauschale für Mitglieder 30,00 €
- Schießpauschale für Jugend 23,00 €
- Startgebühr für Mitglieder ohne Pauschale
- ab Schützenklasse 5,00 € / Tag
- Schützenjugend 1,00 € / Tag
- Startgebühr für Gäste
- Erwachsene 10,00 € / Tag
- Jugendliche 5,00 € / Tag
Die Höhe der aktuellen Beiträge und Gebühren wird in der jeweils gültigen Geschäftsordnung der Bruderschaft geregelt. Für das Beschaffen und Tragen der Schützentracht werden von der gezahlten Aufnahmegebühr einmalig 120,00 € erstattet. Darüber hinaus sind Beiträge und Gebühren nicht weiter erstattungsfähig!